Ich habe an der Zertifizierung des Deutschen Imkerbundes e.V. (D.I.B.) teilgenommen und mein Honig wird nach den Qualitätsrichtlinien des D.I.B. hergestellt Er darf deshalb die Bezeichnung „Echter Deutscher Honig“ tragen und in den speziellen Gläsern mit dem Gewährleistungsverschlusses des D.I.B. verkauft werden. Diese Richtlinien sind in einigen Gebieten strenger als die der deutschen Lebensmittelverordnungen für Honig.
Was sind die zentralen Kriterien?
- Der Honig muss ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland erzeugt worden sein
- Nach den Richtlinien des D.I.B. darf der Wassergehalt 18 % (Heidehonig 21,4 %) nicht überschreiten
- Der Honig muss naturbelassen sein. Die wichtigsten, messbaren Eigenschaften hierfür sind eine Invertaseaktivität von mindestens 64 U/kg, ein Hydroxymethylfurfural-Gehalt darf 15 mg/kg nicht überschreiten
- Dem Honig darf nichts hinzugefügt und nichts entzogen werden